Die Europäische Union und insbesondere einzelne Mitgliedsstaaten, allen voran Deutschland, unterstützen den Genozid und die koloniale Unterdrückung des palästinensischen Volkes nicht nur militärisch, sondern auch im Rahmen von Forschungsprojekten und Förderungen.
Die Universität Münster arbeitet momentan an 7 aktiven Projekten mit 10 israelischen Hochschulen oder Unternehmen, welche Israel bewaffnen oder finanziell unterstützen, zusammen.
Die gemeinsamen Projekte werden von dem neunten Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union Horizon Europe finanziert. Horizon Europe ist mit 93,5 Milliarden Euro das größte Einzelförderprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen Union. Israelische Wissenschaftler*innen und Unternehmen haben insgesamt 1,1 Milliarden Euro Fördergelder zwischen 2021-2024 von Horizon Europe bekommen.
Europäische Kommission schlägt teilweisen Ausschluss Israels von Horizon Europe vor
Am 28.07.2025 schlug die Europäische Kommission vor, die Teilnahme Israels an Horizon Europe teilweise auszusetzen. Dieser Ausschluss würde sich nur auf die Teilnahme israelischer Unternehmen am EIC Accelerator Programm auswirken, der sich an „Start-ups und kleine Unternehmen mit disruptiven Innovationen und neuen Technologien“ richtet, die potenzielle Dual-Use-Anwendungen (Zivil und Militär) haben, beispielsweise in den Bereichen Cybersicherheit, Drohnen und künstliche Intelligenz. Insgesamt haben israelische Unternehmen 242 Millionen Euro durch dieses Programm bekommen.
Assoziierungsabkommen EU-Israel
Grundlage für diesen Vorschlag war die vorangegangene Prüfung des Artikels 2 des Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Israel. Das Assoziierungsabkommen ist ein umfassendes Handels- und Kooperationsabkommen, das seit dem Jahr 2000 in Kraft ist. Es regelt unter anderem „Zollvergünstigungen, wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie den politischen Dialog„. Artikel 2 des Abkommens legt fest, dass die Achtung der Menschenrechte und demokratischer Prinzipien eine zentrale Grundlage der Partnerschaft ist:
„Relations between the Parties, as well as all the provisions of the Agreement itself, shall be based on respect for human rights and democratic principles, which guides their internal and international policy and constitutes an essential element of this Agreement.“
Angesichts der Verbrechen gegen die Menschlichkeit – einschließlich Vertreibung, Apartheid und Ausrottung – und Völkermord, die Israel in Gaza und in der Westbank an dem palästinensischen Volk verübt, ist es ganz klar, dass Israel gegen diese Konditionalitätsklausel des Assoziierungsabkommens verstößt. Und dennoch wird dieser minimalste Vorschlag von mehreren Mitgliedsländern, darunter Deutschland und Italien, blockiert.
Als Vertragsparteien der Völkermordkonvention sind alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, „alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen“, um einen Völkermord zu verhindern. Diese Verpflichtung entsteht nicht erst mit einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung, sondern sobald ein Staat von einer ernsthaften Gefahr eines Völkermords Kenntnis erlangt oder normalerweise hätte erlangen müssen. Der Internationale Gerichtshof hat diesbezüglich klare Leitlinien vorgegeben.
Der Vorschlag eines teilweisen Ausschlusses Israels aus dem Horizon-Europe-Programm sowie die von Ursula von der Leyen am 10.09.2025 vor dem Europäischen Parlament angekündigte partielle Aussetzung des Assoziierungsabkommens sind nichts mehr als Symbolpolitik. Wer es ernst meint, darf sich nicht mit halbherzigen Maßnahmen zufrieden geben:
Die EU-Mitgliedstaaten müssen das Assoziierungsabkommen vollständig beenden, ein umfassendes Waffenembargo verhängen und Israel konsequent aus Horizon Europe ausschließen. Kurz gesagt: Mit einem kolonialen Besatzerstaat darf es keine Normalisierung geben – alle politischen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Beziehungen müssen beendet werden.
